Scheinselbständigkeit auch in gemeinnützigen Organisationen, 10.06, 11:00 - 12:30 Uhr
Viele Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen sind aktuell beunruhigt: Unter anderem das sogenannte „Herrenberg“-Urteil hat zu erheblichen Unsicherheiten im Hinblick auf eine verschärfte Prüfpraxis der Sozialversicherungsträger geführt und macht eine Neubewertung der Beauftragung selbständiger Dienstleister:innen erforderlich. In gemeinnützigen Organisationen stehen – häufig, aber nicht ausschließlich – Lehrkräfte im Fokus, die (ggf.) unter den Ausnahmetatbestand des § 127 SGB IV fallen. Zwar gilt aktuell noch eine Übergangsregelung mit Schonfrist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Anforderungen an Auftraggeber:innen weiter verschärfen werden. Für Organisationen mit Personalverantwortung stellt sich daher umso dringlicher die Frage, wie bestehende und zukünftige Formen der Zusammenarbeit rechtssicher und prüfungsfest gestaltet werden können.
In diesem Infoseminar erhaltet ihr eine fundierte Einordnung und konkrete Orientierung für die Praxis: Erfahrene Expertinnen geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, einschließlich der verlängerten Übergangsregelungen und der Besonderheiten des § 127 SGB IV, ordnen die jüngsten Entwicklungen – insbesondere im Lichte des „Herrenberg“-Urteils – verständlich ein und zeigen anhand typischer Konstellationen auf, wo konkrete Risiken liegen. Im Fokus stehen umsetzbare Hinweise für den Umgang mit freien Mitarbeitenden: Was ist jetzt zu prüfen? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Und welche nächsten Schritte sind sinnvoll, um rechtliche und finanzielle Risiken vorausschauend zu begrenzen?
Im Anschluss an den Vortrag stehen die Referentinnen für Rechtsfragen zur Verfügung. Hier können einzelne Aspekte vertieft und erörtert werden. Im Rahmen dieses Seminars kann jedoch keine rechtliche Einzelfallberatung erfolgen.
Die Referentinnen: Dr. Katrin Gratzfeld und Dr. Antonia Gutsche gehören beide zum großen Arbeitsrechtsteam der Kanzlei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB in Düsseldorf. Sie beraten Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich Fremdpersonal-Compliance.
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen und Führungskräfte mit Personalverantwortung in gemeinnützigen Organisationen. Dieses Online-Seminar richtet sich an Organisationen als Auftraggeber:innen, nicht an freie Mitarbeiter:innen (Auftragnehmer-Seite).
Anmeldung für das Online-Seminar hier.